Der Bebauungsplan ist die verbindliche Bauleitplanung einer Gemeinde und legt für ein bestimmtes Gebiet rechtsverbindlich fest, was dort gebaut werden darf. Er wird als kommunale Satzung beschlossen und ist damit für jeden Grundstückseigentümer unmittelbar bindend. Aus ihm ergibt sich, welche Nutzung zulässig ist, wie viel Fläche überbaut werden darf und wie hoch gebaut werden kann. Für Projektentwickler ist er der erste Prüfstein: Ohne Kenntnis seiner Festsetzungen lässt sich kein Vorhaben seriös bewerten.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWelche Festsetzungen enthält ein Bebauungsplan?
Die Art der baulichen Nutzung bestimmt, ob ein Gebiet als reines oder allgemeines Wohngebiet, als Misch-, Gewerbe- oder urbanes Gebiet gilt — daraus folgt, welche Nutzungen zulässig sind. Das Maß der baulichen Nutzung legt fest, wie stark gebaut werden darf: Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf, die Geschossflächenzahl das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Hinzu kommen Zahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhen. Baulinien und Baugrenzen markieren die überbaubare Fläche, ergänzt um Festsetzungen zu Bauweise, Dachform, Stellplätzen und Grünflächen.
Die wichtigsten Festsetzungen
- Art der baulichen Nutzung nach Baunutzungsverordnung
- Maß der Nutzung über Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
- Zahl der Vollgeschosse und zulässige Gebäudehöhen
- Überbaubare Grundstücksfläche durch Baulinien und Baugrenzen
- Festsetzungen zu Bauweise, Dachform, Stellplätzen und Grünflächen
Was gilt ohne Bebauungsplan?
Nicht jedes Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Plans. Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile richtet sich die Zulässigkeit dann danach, ob sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt — maßgeblich ist die vorhandene Bebauung, nicht ein Plandokument. Im Außenbereich sind Vorhaben grundsätzlich unzulässig, sofern sie nicht ausdrücklich privilegiert sind, etwa land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ein einfacher Bebauungsplan regelt nur einzelne Punkte; für alles Übrige gelten dann ergänzend die Regeln des unbeplanten Innenbereichs. Die Frage, welche Vorschrift greift, entscheidet häufig über die Machbarkeit eines gesamten Projekts.
Die möglichen Ausgangslagen
- Qualifizierter Bebauungsplan mit Festsetzungen zu Art, Maß, Bauweise und Fläche
- Einfacher Bebauungsplan mit ergänzender Beurteilung nach der Umgebung
- Unbeplanter Innenbereich: Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
- Außenbereich: nur privilegierte Vorhaben zulässig
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein konkretes Projekt
Häufige Fragen zum Bebauungsplan
Wo kann ich den Bebauungsplan einsehen?
Bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung, zunehmend auch online über kommunale Geoportale. Die Einsicht ist kostenfrei und für jeden möglich.
Kann von einem Bebauungsplan abgewichen werden?
Ja, über eine Befreiung, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Entscheidung liegt bei der Behörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Wer stellt einen Bebauungsplan auf?
Die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit, in einem förmlichen Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Bei einem vorhabenbezogenen Plan wirkt der Vorhabenträger daran mit.
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