Die Baugenehmigung ist der Bescheid der Bauaufsichtsbehörde, mit dem die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens festgestellt wird. Sie ist keine Bestätigung guter Planung, sondern die Aussage, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zuständig ist in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde bei Landkreis oder kreisfreier Stadt. Ohne sie darf mit dem Bau nicht begonnen werden — mit zwei Ausnahmen, dem verfahrensfreien Bauen und der Genehmigungsfreistellung.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWelche Verfahrensarten gibt es?
Die Landesbauordnungen unterscheiden mehrere Wege. Verfahrensfreie Vorhaben, etwa kleine Nebengebäude, brauchen überhaupt keinen Antrag. Bei der Genehmigungsfreistellung genügt die Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde, sofern ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und das Vorhaben dessen Festsetzungen einhält. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist der Regelfall für Wohngebäude: Geprüft wird nur ein reduzierter Umfang, vor allem das Planungsrecht. Das umfassende Verfahren gilt für Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder große Gewerbeobjekte und schließt Brandschutz und Standsicherheit in die Prüfung ein. Welcher Weg gilt, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab.
Die Verfahren im Überblick
- Verfahrensfrei: kleine Vorhaben ohne Antrag, aber mit Einhaltung der Vorschriften
- Genehmigungsfreistellung: Anzeige bei der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- Vereinfachtes Verfahren: reduzierter Prüfumfang, Regelfall bei Wohngebäuden
- Umfassendes Verfahren: volle Prüfung bei Sonderbauten
- Bauvoranfrage: vorab verbindliche Klärung einzelner Fragen
Wie läuft das Verfahren ab und wie lange gilt die Baugenehmigung?
Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser reicht den Bauantrag mit allen Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, die ihn mit ihrem Einvernehmen an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet. Dort werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Fachbehörden beteiligt, etwa für Naturschutz, Denkmalschutz oder Straßenverkehr. Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Verfahren und Auslastung meist zwischen zwei und sechs Monaten; unvollständige Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen. Die erteilte Genehmigung ist in der Regel drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Wird in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen, erlischt sie.
Was den Ablauf beschleunigt
- Vollständige und prüffähige Bauvorlagen bei der ersten Einreichung
- Frühzeitige Bauvoranfrage bei unklarer planungsrechtlicher Lage
- Vorabstimmung mit Gemeinde und Fachbehörden vor der Einreichung
- Nachbarzustimmung dort einholen, wo Abweichungen erforderlich sind
- Benennung eines festen Ansprechpartners für Rückfragen der Behörde
Häufige Fragen zur Baugenehmigung
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Je nach Verfahren und Behörde meist zwischen zwei und sechs Monaten. Unvollständige Unterlagen verlängern die Dauer deutlich, weil die Frist erst mit prüffähigen Vorlagen beginnt.
Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?
In der Regel drei Jahre ab Erteilung. Wird in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen, erlischt sie; eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Mit ihr lassen sich einzelne Fragen zur Zulässigkeit verbindlich vorab klären, etwa die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde und schafft Planungssicherheit vor größeren Investitionen.
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