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Bauantrag – Unterlagen & Ablauf

Der Bauantrag ist der formale Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er besteht aus dem eigentlichen Antragsformular und den Bauvorlagen — jenen Unterlagen, anhand derer die Behörde das Vorhaben prüft. Einreichen darf ihn nicht jeder: Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben sein, in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur mit entsprechendem Eintrag. Bauherr und Entwurfsverfasser unterzeichnen gemeinsam.

Wir unterstützen Sie gerne.

Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag?

Den Kern bilden der amtliche Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte und die Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, üblicherweise im Maßstab 1:100. Hinzu kommt die Baubeschreibung, die Konstruktion, Materialien und die vorgesehene Nutzung erläutert. Die Berechnungen zu Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und umbautem Raum weisen nach, dass das zulässige Maß der Nutzung eingehalten wird. Je nach Verfahren sind Nachweise zu Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz beizufügen sowie der Stellplatznachweis und die Entwässerungsplanung. Welche Vorlagen im Einzelnen gefordert sind, regelt die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Landes.

Typische Bestandteile

  • Amtlicher Lageplan mit Abstandsflächen und Grenzabständen
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Baubeschreibung zu Konstruktion, Materialien und Nutzung
  • Berechnungen zu Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Rauminhalt
  • Nachweise zu Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz

Woran scheitert ein Bauantrag häufig?

Der mit Abstand häufigste Grund für Verzögerungen ist Unvollständigkeit. Fehlt eine Vorlage, wird der Antrag nicht geprüft, sondern zurückgestellt — die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen. Inhaltlich sind es meist Konflikte mit den Festsetzungen des Bebauungsplans: überschrittene Baugrenzen, zu hohe Geschossflächenzahl, falsche Dachform oder ein nicht ausreichender Stellplatznachweis. Auch Abstandsflächen zum Nachbargrundstück führen regelmäßig zu Rückfragen. Wo Abweichungen erforderlich sind, gehört ein begründeter Antrag auf Befreiung von Anfang an dazu — nachgereicht kostet er zusätzliche Wochen.

Vor der Einreichung prüfen

  • Vollständigkeit aller Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung
  • Übereinstimmung mit sämtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
  • Einhaltung der Abstandsflächen zu allen Nachbargrundstücken
  • Stellplatznachweis nach der geltenden kommunalen Satzung
  • Begründete Anträge auf Abweichung oder Befreiung gleich mit einreichen

Häufige Fragen zum Bauantrag

Wer darf einen Bauantrag einreichen?

Die Bauvorlagen muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellen, meist ein Architekt oder Bauingenieur mit entsprechendem Eintrag. Unterschrieben wird der Antrag von Bauherr und Entwurfsverfasser gemeinsam.

Müssen Nachbarn dem Bauantrag zustimmen?

Eine Zustimmung ist nicht generell erforderlich. Sie wird jedoch praktisch bedeutsam, wenn Abweichungen von Abstandsflächen beantragt werden, da eine Unterschrift spätere Einwände erheblich erschwert.

Was kostet die Bearbeitung eines Bauantrags?

Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung des jeweiligen Landes und bemisst sich meist an den Rohbaukosten. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt dazu verbindlich Auskunft.

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