Die Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gliedern die Planungsarbeit an einem Bauvorhaben in neun aufeinander aufbauende Abschnitte. Sie reichen von der ersten Bedarfsklärung bis zur Betreuung nach der Fertigstellung. Für Bauherren sind sie mehr als eine Abrechnungsgrundlage: Sie geben dem gesamten Projekt seine Struktur und legen fest, wann welche Entscheidung fällig ist. Auch bei schlüsselfertiger Vergabe bleibt diese Gliederung der gedankliche Rahmen, weil sie die Schnittstelle zwischen Bauherr und Ausführung sauber beschreibt.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWelche neun Leistungsphasen gibt es?
Die Grundlagenermittlung klärt Bedarf und Rahmenbedingungen. In der Vorplanung entstehen erste Lösungsansätze, die Entwurfsplanung führt sie zu einem abgestimmten Konzept zusammen und bildet die Grundlage der Kostenberechnung. Die Genehmigungsplanung bereitet die Bauvorlagen auf, die Ausführungsplanung liefert die zeichnerischen und rechnerischen Grundlagen für die Baustelle. Es folgen die Vorbereitung der Vergabe mit Leistungsverzeichnissen und die Mitwirkung bei der Vergabe. Die Objektüberwachung begleitet die Bauausführung, die Objektbetreuung schließlich die Zeit nach der Abnahme. Das Schwergewicht liegt eindeutig auf den Phasen fünf bis acht, in denen die Planung baubar wird.
Die Phasen im Überblick
- Phase 1 und 2: Grundlagenermittlung und Vorplanung mit ersten Lösungsansätzen
- Phase 3 und 4: Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und Genehmigungsplanung
- Phase 5: Ausführungsplanung als Grundlage für die Baustelle
- Phase 6 und 7: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Phase 8 und 9: Objektüberwachung während des Baus und Objektbetreuung danach
Was bedeuten die Leistungsphasen für Bauherren?
Praktisch wichtig ist, welche Phasen tatsächlich beauftragt sind. Ein Vertrag über die Phasen eins bis vier endet mit der Baugenehmigung — Ausführungsplanung und Bauüberwachung sind dann noch offen und müssen gesondert geregelt werden. Genau an dieser Stelle entstehen Lücken, wenn niemand die Verantwortung übernimmt. Bei schlüsselfertiger Vergabe übernimmt das Bauunternehmen üblicherweise ab der Ausführungsplanung, während der Bauherr die vorangehenden Phasen abdeckt. Wer diese Schnittstelle im Vertrag eindeutig beschreibt, vermeidet die häufigste Ursache für Streit über Zuständigkeiten.
Worauf im Planervertrag zu achten ist
- Eindeutige Auflistung der beauftragten Leistungsphasen
- Klare Schnittstelle zwischen Planung und ausführendem Unternehmen
- Regelung, wer die Ausführungsplanung erstellt und verantwortet
- Umfang der Objektüberwachung während der Bauzeit
- Vereinbarungen zu Besonderen Leistungen außerhalb der Grundleistungen
Häufige Fragen zu den Leistungsphasen
Müssen immer alle Leistungsphasen beauftragt werden?
Nein. Bauherren können einzelne Phasen oder Pakete beauftragen. Wichtig ist nur, dass keine Lücke entsteht, für die sich niemand verantwortlich fühlt.
Welche Leistungsphasen sind die aufwendigsten?
Den größten Anteil am Honorar haben die Ausführungsplanung und die Objektüberwachung. In ihnen entscheidet sich, ob die Planung auf der Baustelle auch umsetzbar ist.
Gilt die HOAI verbindlich?
Die Honorarsätze sind seit 2021 nicht mehr bindend, sondern frei verhandelbar. Die Gliederung in Leistungsphasen hat sich als Beschreibungsstandard jedoch erhalten.
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