Ein Generalunternehmer übernimmt gegenüber dem Bauherrn sämtliche Bauleistungen eines Vorhabens und führt einen wesentlichen Teil davon mit eigenem Personal aus. Alles, was er nicht selbst leistet, vergibt er an Nachunternehmer — die Verantwortung gegenüber dem Bauherrn bleibt jedoch vollständig bei ihm. Damit entsteht eine einzige Vertragsbeziehung anstelle vieler Einzelverträge. Für Investoren und Kommunen im Großraum Dresden ist das vor allem eine Frage der Steuerbarkeit: Ein Ansprechpartner koordiniert Termine, Qualität und Schnittstellen.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWelche Aufgaben hat ein Generalunternehmer?
Der Generalunternehmer verantwortet die vollständige bauliche Umsetzung auf Grundlage der vom Bauherrn beigestellten Planung. Dazu gehört die Ausführungsplanung ebenso wie die Auswahl, Beauftragung und Steuerung der Nachunternehmer. Er stellt die Bauleitung, führt den Bauzeitenplan fort, überwacht die Qualität und dokumentiert den Bauablauf. Nach der Fertigstellung wickelt er Abnahme, Mängelbeseitigung und Gewährleistung ab. Rechtlich haftet er für sämtliche Leistungen — auch für die seiner Nachunternehmer.
Kernaufgaben im Projekt
- Ausführungsplanung auf Basis der Genehmigungsplanung
- Vergabe und Steuerung sämtlicher Nachunternehmerleistungen
- Bauleitung, Terminsteuerung und Qualitätssicherung auf der Baustelle
- Koordination von Arbeitsschutz, Logistik und Baustelleneinrichtung
- Abnahme, Dokumentation und Gewährleistungsabwicklung
Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Einzelvergabe?
Die drei Modelle unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Steuerung beim Bauherrn verbleibt. Bei der Einzelvergabe beauftragt der Bauherr jedes Gewerk separat und koordiniert selbst — das erfordert eigene Kapazitäten und Baufachwissen. Der Generalunternehmer bündelt die Ausführung und bringt eigene Gewerke ein. Der Generalübernehmer bündelt ebenfalls, führt aber keine Bauleistung selbst aus, sondern vergibt vollständig weiter. Für die Praxis heißt das: Je mehr eigene Ausführungskapazität ein Partner mitbringt, desto weniger hängt der Termin an fremden Auftragsbüchern.
Die Modelle im Vergleich
- Einzelvergabe: viele Verträge, volle Steuerung und Haftungsklärung beim Bauherrn
- Generalunternehmer: ein Vertrag, eigene Ausführung plus gesteuerte Nachunternehmer
- Generalübernehmer: ein Vertrag, vollständige Weitervergabe ohne eigene Ausführung
- Totalunternehmer: wie Generalunternehmer, zusätzlich mit der kompletten Planung
- Bauträger: verkauft Grundstück und Gebäude gemeinsam an den Erwerber
Häufige Fragen zum Generalunternehmer
Was ist der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalübernehmer?
Der Generalunternehmer erbringt einen wesentlichen Teil der Bauleistung mit eigenem Personal und vergibt den Rest weiter. Der Generalübernehmer führt selbst keine Bauleistung aus, sondern vergibt das gesamte Vorhaben an Dritte.
Haftet der Generalunternehmer auch für Nachunternehmer?
Ja. Gegenüber dem Bauherrn haftet er für das gesamte Werk, unabhängig davon, welche Firma die betreffende Leistung ausgeführt hat. Der Bauherr muss sich deshalb nicht mit einzelnen Nachunternehmern auseinandersetzen.
Wann lohnt sich die Beauftragung eines Generalunternehmers?
Sobald viele Gewerke ineinandergreifen und der Termin eine zentrale Rolle spielt. Bauherren ohne eigene Bauabteilung profitieren am stärksten, weil die gesamte Koordination beim Auftragnehmer liegt.
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