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Generalübernehmer – Rolle & Abgrenzung

Ein Generalübernehmer schuldet dem Bauherrn das komplette Bauwerk, erbringt dabei aber keine eigene Bauleistung, sondern vergibt sämtliche Gewerke an ausführende Unternehmen weiter. Er ist damit reiner Vertrags- und Steuerungspartner. Für den Bauherrn ändert sich an der Ausgangslage zunächst wenig: Er hat weiterhin einen einzigen Ansprechpartner und einen Preis. Der Unterschied zeigt sich in der Praxis dann, wenn Termine unter Druck geraten und eigene Kapazitäten fehlen.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Wie arbeitet ein Generalübernehmer?

Der Generalübernehmer schließt mit dem Bauherrn einen Werkvertrag über das gesamte Vorhaben und anschließend eigene Verträge mit sämtlichen ausführenden Firmen. Seine Leistung liegt in der Vergabe, der Terminsteuerung, dem Controlling und der Qualitätsüberwachung. Auf der Baustelle selbst arbeitet kein eigenes gewerbliches Personal. Weil das gesamte Bauergebnis von der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit Dritter abhängt, ist die Auswahl der Nachunternehmer die zentrale Stellschraube des Modells.

Typische Leistungen im Überblick

  • Vertragliche Gesamtverantwortung gegenüber dem Bauherrn
  • Ausschreibung und Vergabe sämtlicher Gewerke
  • Termin-, Kosten- und Qualitätscontrolling über den gesamten Bauablauf
  • Schnittstellenkoordination zwischen den ausführenden Firmen
  • Abnahme, Übergabe und Steuerung der Gewährleistung

Wo liegen Chancen und Risiken?

Der Vorteil liegt in der Flexibilität: Ein Generalübernehmer kann für jedes Gewerk den passenden Anbieter wählen und ist an keine eigenen Kapazitäten gebunden. Das Risiko liegt an derselben Stelle. Fällt ein Nachunternehmer aus oder gerät in Verzug, muss kurzfristig Ersatz gefunden werden — in angespannten Marktlagen ist das der kritische Punkt. Bauherren sollten deshalb prüfen, wie belastbar das Netzwerk des Anbieters ist und welche Sicherheiten der Vertrag für den Terminfall vorsieht. Ein Partner mit eigener Ausführungskapazität, wie ihn bendl HTS mitbringt, verlagert dieses Risiko spürbar.

Prüfpunkte vor der Beauftragung

  • Bonität und Referenzen des Generalübernehmers
  • Belastbarkeit des Nachunternehmernetzwerks in der Region
  • Vertragsstrafen und Regelungen für den Verzugsfall
  • Sicherheitseinbehalte und Bürgschaften für die Gewährleistung
  • Transparenz über die tatsächlich ausführenden Firmen

Häufige Fragen zum Generalübernehmer

Worin unterscheidet sich der Generalübernehmer vom Generalunternehmer?

Beide schulden dem Bauherrn das fertige Bauwerk. Der Generalunternehmer führt jedoch einen wesentlichen Teil mit eigenem Personal aus, der Generalübernehmer vergibt vollständig weiter.

Ist ein Generalübernehmer auch Bauträger?

Nein. Der Bauträger verkauft Grundstück und Gebäude gemeinsam und baut auf eigenem Grund. Der Generalübernehmer baut auf dem Grundstück des Auftraggebers.

Wer haftet bei Mängeln?

Der Generalübernehmer haftet gegenüber dem Bauherrn für das gesamte Werk. Er nimmt anschließend selbst Rückgriff bei der Firma, die den Mangel verursacht hat.

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