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Bauzeitenplan – Aufbau, Puffer & Vertrag

Ein Bauzeitenplan ordnet sämtliche Vorgänge eines Bauvorhabens zeitlich und legt fest, welche Arbeiten voneinander abhängen. Er ist damit das zentrale Steuerungsinstrument der Bauleitung und zugleich Frühwarnsystem: Verzögerungen werden sichtbar, bevor sie das Gesamtprojekt erreichen. Üblich ist die Darstellung als Balkenplan, in dem jeder Vorgang eine Zeitspanne belegt. Für Bauherren ist der Plan vor allem eine Frage der Verbindlichkeit — je nach vertraglicher Einbindung ist er reine Information oder geschuldeter Termin.

Wir unterstützen Sie gerne.

Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Wie ist ein Bauzeitenplan aufgebaut?

Grundlage ist die Zerlegung des Vorhabens in einzelne Vorgänge, meist nach Gewerken gegliedert. Jedem Vorgang werden Dauer, Startzeitpunkt und Abhängigkeiten zugeordnet: Der Estrich kann erst nach der Rohinstallation beginnen, der Innenausbau erst nach ausreichender Trocknung. Aus diesen Verknüpfungen ergibt sich der kritische Weg — die Kette von Vorgängen ohne Puffer, deren Verzögerung unmittelbar den Endtermin verschiebt. Meilensteine markieren die entscheidenden Zwischenziele, etwa Rohbaufertigstellung oder Dichtheit der Gebäudehülle. Ein guter Plan enthält bewusst gesetzte Puffer, keine versteckten.

Bestandteile eines belastbaren Terminplans

  • Vorgangsliste, gegliedert nach Gewerken und Bauabschnitten
  • Dauer und Abhängigkeiten je Vorgang
  • Kritischer Weg als Kette der terminbestimmenden Vorgänge
  • Meilensteine für Rohbau, Gebäudehülle, Ausbau und Abnahme
  • Ausgewiesene Pufferzeiten für Witterung und Lieferengpässe

Wann ist der Bauzeitenplan vertraglich bindend?

Ein Terminplan wird nicht dadurch verbindlich, dass er existiert. Bindend sind nur die Termine, die der Bauvertrag ausdrücklich als Vertragsfristen bezeichnet — alle übrigen gelten als Kontrollfristen und dienen der internen Steuerung. Wer Verzug sanktionieren will, muss Vertragsstrafen gesondert vereinbaren; die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sieht dafür eigene Regelungen vor. Ebenso gehört in den Vertrag, wie mit Behinderungen umzugehen ist: Witterung, Nachträge oder verspätete Bauherrenentscheidungen verschieben Fristen nur, wenn sie ordnungsgemäß angezeigt wurden.

Was der Bauvertrag regeln sollte

  • Eindeutige Kennzeichnung von Vertragsfristen und Kontrollfristen
  • Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Verzugsfall
  • Verfahren für Behinderungsanzeigen und Fristverlängerungen
  • Umgang mit Nachträgen und deren Terminwirkung
  • Turnus der Fortschreibung und Abstimmung des Plans

Häufige Fragen zum Bauzeitenplan

Wer erstellt den Bauzeitenplan?

In der Regel das ausführende Unternehmen oder die Bauleitung, abgestimmt mit dem Bauherrn. Bei schlüsselfertiger Vergabe erstellt und führt ihn der Generalunternehmer.

Was ist der kritische Weg?

Der kritische Weg ist die Kette von Vorgängen ohne zeitlichen Puffer. Verzögert sich einer dieser Vorgänge, verschiebt sich unmittelbar der Fertigstellungstermin.

Wie oft wird der Bauzeitenplan aktualisiert?

Üblich ist eine Fortschreibung im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Turnus, meist parallel zur Baubesprechung. Nur ein gepflegter Plan taugt als Steuerungsinstrument.

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