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Bauträger – Aufgaben, Vertrag & Sicherheiten

Ein Bauträger erwirbt ein Grundstück, entwickelt und bebaut es auf eigene Rechnung und verkauft Grund und Gebäude anschließend gemeinsam an den Erwerber. Anders als beim Generalunternehmer bleibt der Bauträger bis zur Übergabe Eigentümer. Der Käufer erwirbt damit keine reine Bauleistung, sondern eine fertige Immobilie. Vor allem im Geschosswohnungsbau ist das ein verbreitetes Modell, weil sich Planung, Genehmigung und Vermarktung aus einer Hand steuern lassen.

Wir unterstützen Sie gerne.

Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

Kontakt035971 504-0 E-Mail

Welche Aufgaben übernimmt ein Bauträger?

Die Rolle beginnt lange vor dem ersten Spatenstich. Der Bauträger sucht und sichert das Grundstück, prüft Baurecht und Bebauungsplan, entwickelt das Nutzungskonzept und lässt die Planung erstellen. Er trägt die Vorfinanzierung, holt die Baugenehmigung ein, steuert die Ausführung und verantwortet die Vermarktung. Erst mit der Übergabe und der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Erwerber über. Das gesamte wirtschaftliche Risiko dieser Phase liegt beim Bauträger.

Leistungen von der Grundstückssuche bis zur Übergabe

  • Grundstücksankauf und Prüfung des Baurechts
  • Konzeption, Planung und Genehmigungsverfahren
  • Vorfinanzierung und wirtschaftliche Steuerung des Projekts
  • Bauausführung und Qualitätssicherung
  • Vermarktung, Übergabe und Eigentumsübertragung

Was regelt der Bauträgervertrag?

Der Bauträgervertrag verbindet Grundstückskauf und Bauleistung in einer Urkunde und ist deshalb notariell zu beurkunden. Er enthält die Baubeschreibung, den Übergabetermin, den Kaufpreis und den Zahlungsplan. Die Makler- und Bauträgerverordnung schützt den Erwerber dabei ausdrücklich: Zahlungen dürfen nur nach Baufortschritt in gesetzlich festgelegten Raten abgerufen werden, gestaffelt in bis zu sieben Teilbeträge. Vorleistungen des Käufers ohne entsprechenden Baufortschritt sind damit ausgeschlossen. Für Erwerber ist die Baubeschreibung das wichtigste Dokument, weil sie den geschuldeten Ausbaustandard verbindlich festlegt.

Diese Punkte gehören in den Vertrag

  • Detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung mit Ausbaustandard
  • Ratenplan nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung
  • Verbindlicher Fertigstellungs- und Übergabetermin
  • Regelungen zu Sonderwünschen und Änderungen
  • Gewährleistungsfristen und Sicherheiten für den Erwerber

Häufige Fragen zum Bauträger

Was unterscheidet einen Bauträger vom Generalunternehmer?

Der Bauträger baut auf eigenem Grundstück und verkauft Grund und Gebäude gemeinsam. Der Generalunternehmer erbringt eine reine Bauleistung auf dem Grundstück des Auftraggebers.

Wie ist der Käufer beim Bauträgervertrag abgesichert?

Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt einen Ratenplan nach Baufortschritt vor. Ergänzend sichern eine Vormerkung im Grundbuch und eine Fertigstellungssicherheit den Erwerber ab.

Muss ein Bauträgervertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Weil der Vertrag den Grundstückskauf mit umfasst, ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben.

Wir unterstützen Sie gerne.

Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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