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Baurecht – öffentliches & privates Recht

Das Baurecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die die Zulässigkeit und Ausführung von Bauvorhaben regeln. Es zerfällt in zwei getrennte Bereiche, die häufig verwechselt werden: das öffentliche Baurecht im Verhältnis zwischen Bauherr und Staat, und das private Baurecht im Verhältnis der Beteiligten untereinander. Eine Baugenehmigung sagt deshalb nichts darüber aus, ob ein Nachbar zivilrechtliche Ansprüche hat — und umgekehrt.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Was regelt das öffentliche Baurecht?

Es gliedert sich in zwei Ebenen. Das Bauplanungsrecht, geregelt im Baugesetzbuch, beantwortet die Frage, ob auf einer Fläche gebaut werden darf und welche Nutzung zulässig ist. Instrumente sind Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie die Regeln für den unbeplanten Innenbereich und den Außenbereich. Das Bauordnungsrecht, geregelt in den Landesbauordnungen, beantwortet dagegen die Frage, wie gebaut werden muss — Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege und Barrierefreiheit. Die erste Ebene ist bundesweit einheitlich, die zweite unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Die zwei Ebenen des öffentlichen Baurechts

  • Bauplanungsrecht nach Baugesetzbuch: ob und was gebaut werden darf
  • Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde
  • Bebauungsplan als verbindliche Festsetzung für ein Gebiet
  • Bauordnungsrecht der Länder: wie gebaut werden muss
  • Verfahrensregeln zu Bauantrag, Genehmigung und Bauüberwachung

Was umfasst das private Baurecht?

Es regelt die Beziehungen der Beteiligten untereinander. Der größte Teil betrifft das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Bauverträge, Vergütung, Abnahme, Mängelansprüche und Kündigung, ergänzt um die Regelungen für Verbraucherbauverträge und Architektenverträge. Hinzu kommt das Nachbarrecht der Länder mit Vorschriften zu Grenzabständen, Überbau, Grenzbepflanzung und Hammerschlagsrecht. Beide Bereiche laufen unabhängig voneinander: Ein genehmigtes Vorhaben kann gleichwohl nachbarrechtliche Ansprüche auslösen, etwa wenn ein Gerüst das Nachbargrundstück beansprucht. Wer beides früh mitdenkt, vermeidet Verzögerungen mitten im Bauablauf.

Bereiche des privaten Baurechts

  • Werkvertragsrecht für Bauverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Besondere Regelungen für Verbraucherbauverträge
  • Architekten- und Ingenieurvertragsrecht
  • Nachbarrecht der Länder zu Abständen, Überbau und Bepflanzung
  • Grundstücksrecht mit Dienstbarkeiten und Baulasten

Häufige Fragen zum Baurecht

Was ist der Unterschied zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht?

Das Bauplanungsrecht regelt, ob und mit welcher Nutzung gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht regelt die konkrete Ausführung, etwa Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit.

Schützt eine Baugenehmigung vor Nachbarklagen?

Nein. Sie betrifft nur das öffentliche Recht. Zivilrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht bleiben davon unberührt und können gesondert geltend gemacht werden.

Was bedeutet eine Baulast im Baurecht?

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, etwa zur Sicherung von Abstandsflächen oder Zufahrten. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und bindet auch spätere Eigentümer.

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