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Bauleitung – Aufgaben & Verantwortung

Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung eines Bauvorhabens auf der Baustelle. Sie setzt die Planung in gebaute Wirklichkeit um, steuert die Gewerke, überwacht Qualität und Termine und dokumentiert den Bauablauf. Der Begriff wird in der Praxis für zwei unterschiedliche Rollen verwendet: für die Bauleitung des ausführenden Unternehmens und für die Bauüberwachung im Auftrag des Bauherrn. Beide sind auf derselben Baustelle tätig, verfolgen jedoch unterschiedliche Interessen.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Welche Aufgaben hat die Bauleitung?

Im Zentrum steht die Umsetzung der Ausführungsplanung. Die Bauleitung koordiniert, welches Gewerk wann arbeitet, hält den Bauzeitenplan nach und löst die Konflikte, die sich zwischen den Gewerken zwangsläufig ergeben. Sie kontrolliert die ausgeführte Qualität, prüft Materiallieferungen und veranlasst Nachbesserungen. Zu ihren Pflichten gehört die Führung des Bautagebuchs, in dem Witterung, anwesende Firmen, Arbeitsfortschritt und besondere Vorkommnisse festgehalten werden — es ist im Streitfall das wichtigste Beweismittel. Hinzu kommen Arbeitssicherheit, Baustellenordnung und die Vorbereitung der Abnahme.

Kernaufgaben auf der Baustelle

  • Koordination der Gewerke und Fortschreibung des Bauzeitenplans
  • Qualitätskontrolle der ausgeführten Leistungen
  • Führung des Bautagebuchs als Nachweis des Bauablaufs
  • Überwachung von Arbeitssicherheit und Baustellenordnung
  • Vorbereitung und Durchführung der Abnahme

Bauleitung oder Bauüberwachung — wo liegt der Unterschied?

Die Bauleitung des ausführenden Unternehmens steuert die eigenen Leistungen und die der beauftragten Nachunternehmer. Sie ist dem Auftragnehmer zugeordnet und verantwortet dessen Werk. Die Bauüberwachung dagegen wird vom Bauherrn beauftragt, meist als Leistungsphase acht der Honorarordnung, und prüft, ob das Bauwerk plangerecht, mangelfrei und vertragsgemäß entsteht. Sie vertritt damit die Interessen des Bauherrn. Bei schlüsselfertiger Vergabe stellt das Bauunternehmen die Bauleitung; ob der Bauherr zusätzlich eine eigene Überwachung beauftragt, entscheidet er selbst. Bei größeren Investitionen ist das üblich und sinnvoll.

Die beiden Rollen im Vergleich

  • Bauleitung: beim ausführenden Unternehmen, steuert die eigene Leistung
  • Bauüberwachung: im Auftrag des Bauherrn, prüft die Vertragserfüllung
  • Bauleitung verantwortet Termine, Ausführung und Arbeitssicherheit
  • Bauüberwachung prüft Qualität, Aufmaß und Rechnungen
  • Beide Rollen können bei kleineren Vorhaben zusammenfallen

Häufige Fragen zur Bauleitung

Ist eine Bauleitung gesetzlich vorgeschrieben?

Die Landesbauordnungen verlangen für genehmigungspflichtige Vorhaben einen Bauleiter, der die Übereinstimmung der Ausführung mit den Vorschriften überwacht. Er ist der Bauaufsichtsbehörde gegenüber benannt und verantwortlich.

Wer haftet bei Ausführungsfehlern?

Für die mangelhafte Leistung haftet das ausführende Unternehmen. Verletzt die Bauüberwachung ihre Prüfpflichten, kann sie daneben in Anspruch genommen werden.

Wie oft ist die Bauleitung auf der Baustelle?

Die Bauleitung des ausführenden Unternehmens ist in der Regel täglich präsent. Eine externe Bauüberwachung kommt anlassbezogen, typischerweise zu Baubesprechungen und bei kritischen Bauabschnitten.

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