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Bauherr – Rolle, Pflichten & Haftung

Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben auf eigene Verantwortung vorbereitet, ausführen lässt und dafür rechtlich einsteht. Die Rolle ist keine Frage der Fachkenntnis, sondern der Verantwortung: Sie entsteht unabhängig davon, ob jemand selbst plant oder sämtliche Leistungen vergibt. Bauherren können Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgesellschaften oder Kommunen sein. Aus der Rolle folgen konkrete Pflichten gegenüber Behörden, Nachbarn und den Beschäftigten auf der Baustelle.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Welche Pflichten hat ein Bauherr?

Die Landesbauordnungen weisen dem Bauherrn die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu. Er hat geeignete Planer und ausführende Unternehmen zu beauftragen, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Nachweise vorzulegen. Hinzu kommen Pflichten aus der Baustellenverordnung, etwa die Vorankündigung größerer Baustellen und die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz, wenn mehrere Firmen gleichzeitig tätig sind. Auch die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück liegt beim Bauherrn.

Kernpflichten im Überblick

  • Beauftragung geeigneter Planer und ausführender Unternehmen
  • Stellung des Bauantrags und Vorlage aller erforderlichen Nachweise
  • Einhaltung der Landesbauordnung und des geltenden Baurechts
  • Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle und das Grundstück
  • Pflichten aus der Baustellenverordnung bei mehreren beteiligten Firmen

Welche Aufgaben lassen sich übertragen?

Ein großer Teil der operativen Pflichten lässt sich vertraglich delegieren — die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Bauherrn. Planung und Bauüberwachung übernehmen Architekten und Fachingenieure, die Bauausführung und deren Koordination ein Generalunternehmer. Wer schlüsselfertig vergibt, reduziert die Zahl der Schnittstellen erheblich und damit auch den eigenen Steuerungsaufwand. Entscheidend ist, dass die Übertragung schriftlich und eindeutig erfolgt: Wer welche Pflicht wahrnimmt, gehört in den Vertrag, nicht in die Absprache am Bautisch.

Sinnvoll delegierbare Aufgaben

  • Genehmigungsplanung und Antragstellung durch den Entwurfsverfasser
  • Bauüberwachung durch einen Architekten oder Fachingenieur
  • Koordination sämtlicher Gewerke durch einen Generalunternehmer
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination durch einen bestellten Koordinator
  • Termin- und Kostencontrolling durch eine externe Projektsteuerung

Häufige Fragen zur Rolle als Bauherr

Haftet der Bauherr auch für Fehler der beauftragten Firmen?

Gegenüber Behörden und Dritten bleibt der Bauherr verantwortlich, etwa für die Verkehrssicherung. Für mangelhafte Bauleistungen haftet im Innenverhältnis das ausführende Unternehmen.

Braucht ein Bauherr eine eigene Versicherung?

Eine Bauherrenhaftpflicht ist dringend zu empfehlen, da Schäden auf der Baustelle dem Bauherrn zugerechnet werden können. Ergänzend kommt eine Bauleistungsversicherung für Schäden am entstehenden Bauwerk in Betracht.

Kann auch eine Kommune Bauherr sein?

Ja. Kommunen, Unternehmen und Wohnungsgesellschaften treten regelmäßig als Bauherren auf und unterliegen denselben Pflichten wie private Bauherren.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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