Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die erbrachte Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie ist der rechtlich bedeutsamste Moment eines Bauvorhabens, weil sich mit ihr sämtliche Rechtspositionen verschieben. Sie ist kein bloßer Rundgang und keine reine Formalität, sondern eine Willenserklärung mit erheblichen Folgen. Wer sie ohne sorgfältige Prüfung vollzieht, verliert Ansprüche, die sich später nur schwer wiederherstellen lassen.
Wir unterstützen Sie gerne.
Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWelche Rechtsfolgen hat die Bauabnahme?
Mit der Abnahme wird die Schlusszahlung fällig, und die Gefahr geht auf den Bauherrn über — Schäden am Bauwerk gehen ab diesem Zeitpunkt zu seinen Lasten. Zugleich beginnen die Verjährungsfristen für Mängelansprüche zu laufen: fünf Jahre nach BGB, vier Jahre bei vereinbarter Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Am folgenreichsten ist der Wechsel der Beweislast. Vor der Abnahme muss das Unternehmen belegen, dass seine Leistung mangelfrei ist; danach muss der Bauherr den Mangel nachweisen. Bekannte Mängel, die bei der Abnahme nicht vorbehalten werden, können später nicht mehr geltend gemacht werden.
Was sich mit der Abnahme ändert
- Fälligkeit der Schlusszahlung
- Übergang der Gefahr für Schäden am Bauwerk auf den Bauherrn
- Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
- Wechsel der Beweislast vom Unternehmen zum Bauherrn
- Verlust von Ansprüchen aus bekannten, nicht vorbehaltenen Mängeln
Wie läuft eine Bauabnahme ab?
Üblich ist die förmliche Abnahme mit gemeinsamer Begehung und schriftlichem Protokoll. Beide Seiten gehen das Bauwerk durch, festgestellte Mängel werden einzeln aufgenommen, mit Frist zur Beseitigung versehen und im Protokoll festgehalten. Ebenso werden Restleistungen und offene Nachweise vermerkt. Neben der förmlichen Abnahme kennt das Recht weitere Formen: die stillschweigende Abnahme durch Ingebrauchnahme und die fiktive Abnahme nach Ablauf einer gesetzten Frist. Beide entstehen häufig unbeabsichtigt: Wer eine Wohnung bezieht, ohne die Abnahme zu regeln, hat sie damit bereits erklärt. Ein sachverständiger Begleiter ist bei größeren Vorhaben dringend zu empfehlen.
Was ins Abnahmeprotokoll gehört
- Datum, Anwesende und eindeutige Bezeichnung des Bauvorhabens
- Einzeln aufgeführte Mängel mit Frist zur Beseitigung
- Ausdrücklicher Vorbehalt für Vertragsstrafen bei Verzug
- Noch offene Restleistungen und fehlende Nachweise
- Unterschriften beider Vertragsparteien
Häufige Fragen zur Bauabnahme
Darf die Bauabnahme wegen Mängeln verweigert werden?
Nur bei wesentlichen Mängeln, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung, sind aber im Protokoll vorzubehalten.
Was ist eine fiktive Abnahme?
Setzt das Unternehmen nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und äußert sich der Bauherr nicht, gilt die Leistung als abgenommen. Deshalb sollte auf eine solche Aufforderung stets schriftlich reagiert werden.
Sollte ein Sachverständiger zur Abnahme hinzugezogen werden?
Bei größeren Vorhaben ist das empfehlenswert, weil viele Mängel für Laien nicht erkennbar sind. Nach der Abnahme trägt der Bauherr die Beweislast, was eine spätere Klärung erschwert.
Wir unterstützen Sie gerne.
Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-Mail