Die Wohnfläche beschreibt die anrechenbare Grundfläche der Räume einer Wohnung und wird in Deutschland üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung ermittelt. Die Nutzfläche folgt dagegen der DIN 277 und erfasst die nutzbaren Flächen eines Gebäudes insgesamt. Beide Werte für dieselbe Wohnung fallen unterschiedlich aus — teils erheblich. Wer Mietverträge, Kaufverträge oder Wirtschaftlichkeitsrechnungen aufstellt, sollte deshalb immer angeben, nach welchem Regelwerk gerechnet wurde.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Wohnflächenverordnung zählt die Grundflächen aller Räume einer Wohnung, dazu Wintergärten, Balkone, Loggien und Terrassen. Entscheidend sind die Anrechnungsregeln. Flächen unter Dachschrägen zählen bei einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und darunter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, bei besonders hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte. Nicht zur Wohnfläche zählen Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung. Genau bei diesen Abzügen entstehen die meisten Abweichungen.
Die Anrechnungsregeln
- Lichte Höhe ab zwei Metern: volle Anrechnung
- Lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern: halbe Anrechnung
- Lichte Höhe unter einem Meter: keine Anrechnung
- Balkone, Loggien und Terrassen: in der Regel zu einem Viertel
- Keller, Heizungsraum, Garage und Waschküche: nicht anrechenbar
Worin unterscheidet sich die Nutzfläche nach DIN 277?
Die DIN 277 verfolgt einen anderen Zweck: Sie gliedert die gesamte Grundfläche eines Gebäudes für Planung und Kostenermittlung. Sie unterscheidet Brutto-Grundfläche, Konstruktions-Grundfläche und Netto-Raumfläche, die sich wiederum in Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche teilt. Anders als die Wohnflächenverordnung kennt sie keine reduzierte Anrechnung wegen Dachschrägen und rechnet Balkone gesondert aus. Ein Dachgeschoss mit starken Schrägen kann deshalb nach DIN 277 deutlich größer erscheinen als nach Wohnflächenverordnung. Für Miet- und Kaufverträge im Wohnbereich ist die Wohnflächenverordnung der übliche Maßstab, für Planung und Kostenkennwerte die DIN 277.
Wo die Unterschiede praktisch wirken
- Mietverträge und die Abrechnung von Betriebskosten
- Kaufverträge und Kaufpreis je Quadratmeter
- Kostenkennwerte in der Baukostenkalkulation
- Förderanträge mit flächenbezogenen Grenzwerten
- Wertermittlung und Vergleich von Objekten
Häufige Fragen zu Wohnfläche und Nutzfläche
Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?
In der Regel zu einem Viertel seiner Grundfläche. Bei besonders hochwertiger Ausführung ist eine Anrechnung bis zur Hälfte möglich.
Ist die Wohnflächenverordnung verbindlich?
Im geförderten Wohnungsbau ist sie vorgeschrieben. Im frei finanzierten Bereich gilt sie als üblicher Maßstab, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Was passiert bei falscher Flächenangabe im Mietvertrag?
Weicht die tatsächliche Fläche erheblich von der vereinbarten ab, kann das die Miete mindern. Die Rechtsprechung sieht eine Abweichung von mehr als zehn Prozent als erheblich an.
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