Skip to main content

KfW-Effizienzhaus – Stufen & Nachweise

Der Begriff Effizienzhaus beschreibt den energetischen Standard eines Gebäudes im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude. Die angehängte Zahl gibt an, wie viel Primärenergie das Gebäude im Vergleich zu diesem Referenzwert benötigt: Ein Effizienzhaus 55 kommt mit 55 Prozent aus, ein Effizienzhaus 40 mit 40 Prozent. Je niedriger die Zahl, desto besser der Standard. Der Begriff stammt aus der staatlichen Förderlandschaft und ist dort zum verbreiteten Maßstab für energetische Qualität geworden — sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.

Wir unterstützen Sie gerne.

Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

Kontakt035971 504-0 E-Mail

Was bedeuten die Effizienzhaus-Stufen?

Maßgeblich sind zwei Kennwerte. Der Jahres-Primärenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie das Gebäude einschließlich der Verluste bei Gewinnung und Transport benötigt. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie gut die Gebäudehülle die Wärme hält. Beide werden ins Verhältnis zum Referenzgebäude gesetzt, das die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abbildet. Ein Effizienzhaus 40 erreicht seine Stufe folglich nicht über ein einzelnes Bauteil, sondern über das Zusammenspiel von Dämmung, Luftdichtheit, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Wärmeerzeugung. Bei Sanierungen im Bestand gelten eigene Stufen mit angepassten Anforderungen.

Wovon die erreichte Stufe abhängt

  • Dämmstandard der gesamten Gebäudehülle
  • Vermeidung von Wärmebrücken an Anschlüssen und Durchdringungen
  • Luftdichtheit, nachgewiesen über eine Differenzdruckmessung
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Wärmeerzeugung mit hohem Anteil erneuerbarer Energien

Wie läuft der Nachweis ab?

Der Nachweis beginnt in der Planung, nicht auf der Baustelle. Ein Energieeffizienz-Experte berechnet das Gebäude nach den geltenden Normen und dokumentiert, welche Stufe die geplante Konstruktion erreicht. Diese Bestätigung ist Voraussetzung, um einen Förderantrag überhaupt stellen zu können — die Beantragung erfolgt grundsätzlich vor Baubeginn. Während der Ausführung überwacht der Experte die Umsetzung der energetisch relevanten Details, weil Wärmebrücken und Undichtigkeiten typischerweise an Anschlusspunkten entstehen. Nach Fertigstellung folgen die Luftdichtheitsmessung und die abschließende Bestätigung. Da sich Förderbedingungen ändern, gehört die aktuelle Programmlage in jede Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Die Schritte im Überblick

  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten in der Planungsphase
  • Berechnung und Bestätigung der angestrebten Stufe zur Antragstellung
  • Antrag vor Beginn der Baumaßnahme
  • Baubegleitung mit Kontrolle der energetisch relevanten Details
  • Luftdichtheitsmessung und abschließende Bestätigung nach Fertigstellung

Häufige Fragen zum Effizienzhaus

Was bedeutet die Zahl beim Effizienzhaus?

Sie gibt den Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzgebäudes an. Ein Effizienzhaus 40 benötigt demnach vierzig Prozent der Energie des Referenzgebäudes.

Gilt der Standard auch für Bestandsgebäude?

Ja, für Sanierungen existieren eigene Effizienzhaus-Stufen mit angepassten Anforderungen. Die Bewertung erfolgt nach demselben Prinzip des Vergleichs mit einem Referenzgebäude.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Grundsätzlich vor Beginn der Baumaßnahme und auf Basis der Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Wir unterstützen Sie gerne.

Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

Kontakt035971 504-0 E-Mail