Bei einer Kernsanierung wird ein Gebäude bis auf seine Tragstruktur zurückgeführt und anschließend vollständig neu aufgebaut. Erhalten bleiben in der Regel Fundamente, tragende Wände, Decken und häufig das Dachtragwerk — alles andere wird ersetzt: Leitungen, Estriche, Fenster, Innenwände, Oberflächen. Das Ergebnis entspricht in Ausstattung und Technik einem Neubau, während die vorhandene Substanz und damit deren graue Energie erhalten bleiben. Für Eigentümer und Investoren ist sie die weitreichendste Form der Sanierung.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWas umfasst eine Kernsanierung?
Am Anfang steht die Entkernung: Nichttragende Bauteile, Bodenaufbauten, Installationen und Ausbauelemente werden entfernt, bis die Rohbausubstanz freiliegt. Erst dann lässt sich der tatsächliche Zustand beurteilen. Es folgen die Ertüchtigung des Tragwerks, die neue Gebäudehülle mit Dämmung und Fenstern sowie die vollständig neue Haustechnik. Häufig wird der Grundriss dabei neu geordnet, weil sich Nutzungsanforderungen seit der Errichtung geändert haben. Den Abschluss bildet der Innenausbau mit allen Oberflächen.
Typischer Leistungsumfang
- Entkernung bis auf die Rohbausubstanz
- Ertüchtigung von Tragwerk und Gründung nach statischer Bewertung
- Neue Gebäudehülle mit Dämmung, Fenstern und Abdichtung
- Vollständig neue Technik für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro
- Neuer Innenausbau einschließlich Grundrissanpassung
Wann lohnt sich eine Kernsanierung?
Ausschlaggebend ist der Zustand der Tragstruktur. Sind Fundamente, Wände und Decken tragfähig und schadensfrei, spricht viel für den Erhalt — die Rohbausubstanz macht einen erheblichen Anteil der Herstellungskosten aus. Kritisch wird es bei durchfeuchtetem Mauerwerk, geschädigten Decken oder zu geringen lichten Höhen, die sich nachträglich nicht korrigieren lassen. Auch das Baurecht spielt hinein: Eine Kernsanierung im Bestand ist oft möglich, wo ein Ersatzneubau an heutigen Abstandsflächen scheitern würde. Die Entscheidung fällt deshalb nie allein über die Baukosten, sondern über Substanz, Baurecht und Zielnutzung gemeinsam.
Entscheidungskriterien im Überblick
- Tragfähigkeit und Schadensfreiheit von Gründung, Wänden und Decken
- Ausreichende lichte Raumhöhen für die geplante Nutzung
- Machbarkeit der gewünschten Grundrissänderungen im vorhandenen Raster
- Baurechtliche Vorteile des Bestands gegenüber einem Ersatzneubau
- Schadstoffbelastung und der damit verbundene Aufwand
Häufige Fragen zur Kernsanierung
Was unterscheidet Kernsanierung und Modernisierung?
Eine Modernisierung verbessert einzelne Bereiche, etwa Heizung, Fenster oder Bäder, bei laufender Nutzung. Die Kernsanierung führt das Gebäude vollständig auf die Tragstruktur zurück und erneuert alles Übrige.
Kann ein Gebäude während der Kernsanierung genutzt werden?
In der Regel nicht. Da sämtliche Installationen und Ausbauten entfernt werden, ist das Gebäude während der Maßnahme unbewohnbar.
Muss nach einer Kernsanierung das Gebäudeenergiegesetz eingehalten werden?
Bei diesem Umfang greifen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für geänderte Bauteile regelmäßig. Wird das Gebäude insgesamt auf Neubauniveau gebracht, orientiert sich die Bewertung an den Anforderungen für Bestandsgebäude nach Sanierung.
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