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Erschließung – Anschlüsse & Beiträge

Die Erschließung stellt die Verbindung eines Grundstücks mit den öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsnetzen her. Ohne sie ist ein Grundstück baurechtlich nicht bebaubar, unabhängig davon, was der Bebauungsplan zulässt — die gesicherte Erschließung ist Voraussetzung jeder Baugenehmigung. Sie umfasst die verkehrliche Anbindung ebenso wie Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation. Für Projektentwickler ist sie ein häufig unterschätzter Kostenblock, weil die Beiträge unabhängig vom Bauvorhaben entstehen.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Was gehört zur Erschließung eines Grundstücks?

Unterschieden wird zwischen öffentlicher und privater Erschließung. Die öffentliche umfasst alle Anlagen bis zur Grundstücksgrenze: Straße, Gehweg, Beleuchtung, Kanal und die Versorgungsleitungen im öffentlichen Raum. Sie wird von der Gemeinde und den Versorgungsunternehmen hergestellt. Die private Erschließung beginnt an der Grundstücksgrenze und umfasst die Hausanschlüsse sowie die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Gebäude. Hinzu kommt zunehmend die Frage der Wärmeversorgung: Wo eine kommunale Wärmeplanung ein Netzgebiet ausweist, beeinflusst das die Wahl der Wärmeerzeugung erheblich.

Bestandteile der Erschließung

  • Verkehrliche Anbindung über eine öffentliche Straße
  • Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Stromversorgung einschließlich Hausanschluss
  • Telekommunikation und Breitbandanbindung
  • Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück oder über den Kanal

Wer trägt die Kosten der Erschließung?

Für die öffentliche Erschließung erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Der Grundsatz: Sie trägt mindestens zehn Prozent des Aufwands selbst, den Rest legt sie auf die Anlieger um, verteilt nach Grundstücksfläche und zulässiger Bebaubarkeit. Der Beitrag entsteht mit der endgültigen Herstellung der Anlage und kann Jahre nach dem Bau fällig werden — auch für Käufer, die erst später erworben haben. Daneben stehen die Anschlusskosten der Versorgungsunternehmen und die Kosten der privaten Erschließung, die der Bauherr vollständig trägt. Bei größeren Vorhaben wird die Erschließung häufig über einen städtebaulichen Vertrag dem Vorhabenträger übertragen.

Kostenblöcke im Überblick

  • Erschließungsbeiträge der Gemeinde nach Baugesetzbuch
  • Anschlusskosten der Wasser-, Abwasser- und Energieversorger
  • Hausanschlüsse und Leitungen auf dem eigenen Grundstück
  • Herstellung von Zufahrt und Stellplätzen
  • Übernahme von Erschließungsleistungen über einen städtebaulichen Vertrag

Häufige Fragen zur Erschließung

Was bedeutet gesicherte Erschließung?

Das Grundstück muss an eine öffentliche Verkehrsfläche angebunden und die Versorgung mit Wasser, Abwasser und Energie gesichert sein. Ohne diesen Nachweis wird keine Baugenehmigung erteilt.

Wann werden Erschließungsbeiträge fällig?

Mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, was Jahre nach der Bebauung liegen kann. Beim Grundstückskauf sollte deshalb geprüft werden, ob die Beiträge bereits abgerechnet sind.

Wer stellt die Hausanschlüsse her?

Die jeweiligen Versorgungsunternehmen führen die Anschlüsse bis ins Gebäude aus, auf Antrag und Kosten des Bauherrn. Die Leitungen auf dem Grundstück gehören zur privaten Erschließung.

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