Ein Fundament überträgt die Lasten eines Bauwerks so in den Baugrund, dass keine schädlichen Setzungen entstehen. Es ist damit das Bindeglied zwischen Konstruktion und Erdreich. Welche Form gewählt wird, hängt von zwei Größen ab: den Lasten des Gebäudes und der Tragfähigkeit des Bodens. Beides muss vor der Planung bekannt sein — deshalb steht am Anfang jeder Gründung das Baugrundgutachten, nicht die Zeichnung.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWelche Fundamentarten gibt es?
Man unterscheidet Flach- und Tiefgründung. Zur Flachgründung zählen Streifenfundamente unter tragenden Wänden, Einzelfundamente unter Stützen und die durchgehende Fundamentplatte, die Lasten über die gesamte Grundfläche verteilt. Sie kommen zum Einsatz, wenn tragfähiger Boden in geringer Tiefe ansteht. Ist das nicht der Fall, wird tief gegründet: Pfähle leiten die Lasten in tiefere, tragfähige Schichten weiter, entweder über Spitzendruck oder über Mantelreibung. Bei Bauvorhaben im Elbtal oder in Auenlagen ist das eine durchaus übliche Situation.
Die Gründungsarten im Überblick
- Streifenfundament unter durchgehenden tragenden Wänden
- Einzelfundament unter Stützen und punktuellen Lasten
- Fundamentplatte zur Verteilung der Lasten über die gesamte Fläche
- Pfahlgründung bei tragfähigem Boden erst in größerer Tiefe
- Kombinierte Pfahl-Plattengründung bei hohen Lasten
Worauf kommt es bei der Gründung an?
Der wichtigste Punkt ist die Frostfreiheit. Fundamente müssen unterhalb der Frostgrenze gegründet werden, sonst hebt gefrierendes Bodenwasser die Konstruktion an — in Deutschland rechnet man üblicherweise mit einer Tiefe von etwa achtzig Zentimetern, in höheren Lagen mehr. Ebenso wichtig ist ein gleichmäßiges Setzungsverhalten: Setzt sich ein Gebäude ungleichmäßig, entstehen Risse in Wänden und Decken. Deshalb werden unterschiedliche Gründungsarten unter einem Bauwerk möglichst vermieden. Das Baugrundgutachten liefert die Grundlage für all diese Entscheidungen und benennt zugleich den Bemessungswasserstand.
Was das Baugrundgutachten klärt
- Schichtenaufbau und Tragfähigkeit des Bodens
- Höhe des Grundwasserstands und dessen Schwankungen
- Frosteinwirkung und erforderliche Gründungstiefe
- Setzungsverhalten und zu erwartende Setzungsdifferenzen
- Hinweise auf Altlasten oder wechselnde Bodenverhältnisse
Häufige Fragen zum Fundament
Wie tief muss ein Fundament reichen?
Es muss unterhalb der Frostgrenze liegen, in Deutschland üblicherweise etwa achtzig Zentimeter unter Geländeoberkante. In Höhenlagen wie der Sächsischen Schweiz kann mehr erforderlich sein.
Ist ein Baugrundgutachten Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht in jedem Fall, technisch jedoch die Grundlage jeder Gründungsplanung. Ohne Gutachten trägt der Bauherr das Risiko unerwarteter Bodenverhältnisse.
Wann ist eine Pfahlgründung nötig?
Wenn tragfähiger Boden erst in größerer Tiefe ansteht oder sehr hohe Lasten abzutragen sind. Die Pfähle leiten die Last dann in tiefere Schichten weiter.
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