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Brandschutz im Bauwesen – Grundlagen

Brandschutz im Bauwesen verfolgt zwei Schutzziele: Menschen müssen ein brennendes Gebäude rechtzeitig verlassen können, und die Feuerwehr muss wirksam löschen können. Alles Weitere leitet sich daraus ab. Die Landesbauordnungen formulieren diese Ziele und konkretisieren sie über Anforderungen an Bauteile, Rettungswege und Abstände. Für Bauherren ist Brandschutz kein nachträglich ergänzbares Thema — er greift tief in Grundriss, Konstruktion und Fassade ein und gehört deshalb in die frühe Planung.

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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz

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Welche vier Säulen hat der Brandschutz?

Der bauliche Brandschutz wirkt über die Konstruktion: feuerwiderstandsfähige Bauteile, Brandabschnitte, Brandwände und gesicherte Rettungswege. Der anlagentechnische Brandschutz ergänzt ihn durch Technik — Brandmeldeanlagen, Rauchabzug, Sprinkleranlagen und Sicherheitsbeleuchtung. Der organisatorische Brandschutz betrifft den Betrieb: Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Unterweisungen und freigehaltene Fluchtwege. Der abwehrende Brandschutz schließlich ist Aufgabe der Feuerwehr, wird baulich jedoch vorbereitet durch Zufahrten, Aufstellflächen und Löschwasserversorgung. Die vier Säulen ersetzen einander nicht, sondern greifen ineinander.

Die vier Säulen

  • Baulicher Brandschutz: Bauteile, Brandabschnitte und Rettungswege
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Meldeanlagen, Rauchabzug, Sprinkler
  • Organisatorischer Brandschutz: Pläne, Ordnung und Unterweisung
  • Abwehrender Brandschutz: Zufahrten, Aufstellflächen, Löschwasser
  • Zusammenwirken aller vier Bereiche im Brandschutzkonzept

Was bedeuten die Klassen im Brandschutz?

Zwei Klassifizierungen sind zu unterscheiden. Die Feuerwiderstandsklasse beschreibt, wie lange ein Bauteil seine Funktion im Brandfall behält — F30 bedeutet mindestens dreißig Minuten, F90 mindestens neunzig. Die europäische Bezeichnung nach DIN EN 13501 nutzt dafür die Buchstaben R für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss und I für Wärmedämmung. Die Baustoffklasse beschreibt dagegen das Brandverhalten des Materials selbst: nichtbrennbar, schwer- oder normalentflammbar. Welche Anforderung gilt, ergibt sich aus der Gebäudeklasse und der Nutzung. Bei Sonderbauten wird sie im Brandschutzkonzept eines Sachverständigen zusammengeführt.

Die wichtigsten Begriffe

  • Feuerwiderstandsklassen F30 bis F90 nach Widerstandsdauer in Minuten
  • Europäische Kennzeichnung mit R für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss, I für Dämmung
  • Baustoffklassen von nichtbrennbar bis normalentflammbar
  • Gebäudeklassen der Landesbauordnung als Maßstab der Anforderungen
  • Brandschutzkonzept als zusammenführendes Dokument bei Sonderbauten

Häufige Fragen zum Brandschutz

Was bedeutet F90?

Das Bauteil behält im Normbrandversuch mindestens neunzig Minuten seine Funktion. Die Angabe bezieht sich auf das geprüfte Bauteil einschließlich seiner Anschlüsse.

Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Bei Sonderbauten und regelmäßig bei größeren Gebäuden verlangt die Bauaufsicht ein Konzept eines Sachverständigen. Es beschreibt das Zusammenwirken aller Maßnahmen für das konkrete Gebäude.

Wie viele Rettungswege sind vorgeschrieben?

Für Aufenthaltsräume sind grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich. Der zweite kann je nach Gebäudeklasse über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen.

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