Barrierefreies Bauen bedeutet, Gebäude so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Der Nutzen reicht weit über Menschen mit Behinderung hinaus: Auch ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen und vorübergehend eingeschränkte Personen profitieren. Für den Wohnungsbau ist die DIN 18040-2 maßgeblich. Die Landesbauordnungen fordern, dass ein bestimmter Anteil der Wohnungen barrierefrei erreichbar und nutzbar ist.
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Dipl.-Ing. H. Bendl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz
Kontakt035971 504-0 E-MailWas fordert die DIN 18040-2?
Im Mittelpunkt stehen Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten. Vor Sanitärobjekten und in Fluren sind ausreichende Flächen freizuhalten, damit Bewegung und Wenden möglich bleiben; für barrierefreie Wohnungen gilt ein Maß von einhundertzwanzig Zentimetern, bei Rollstuhlnutzung einhundertfünfzig. Türen benötigen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens achtzig, bei Rollstuhlnutzung neunzig Zentimetern. Schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden, notwendige Höhenunterschiede auf höchstens zwei Zentimeter zu begrenzen. Hinzu kommen Anforderungen an Bedienelemente in erreichbarer Höhe, an Rampen mit begrenzter Neigung und an die stufenlose Erreichbarkeit von Wohnung und Freisitz.
Die wichtigsten Maße
- Bewegungsfläche einhundertzwanzig Zentimeter, rollstuhlgerecht einhundertfünfzig
- Lichte Türbreite mindestens achtzig, rollstuhlgerecht neunzig Zentimeter
- Schwellen vermeiden, unvermeidbare auf zwei Zentimeter begrenzen
- Bedienelemente in einer Höhe zwischen etwa achtzig und einhundertfünf Zentimetern
- Stufenlose Erreichbarkeit von Wohnung, Balkon und Abstellräumen
Barrierefreies Bauen oder rollstuhlgerecht?
Die Norm unterscheidet zwei Stufen. Barrierefrei ist der Grundstandard, der für alle geforderten Wohnungen gilt. Die mit dem Zusatz R gekennzeichneten Anforderungen gehen darüber hinaus und beschreiben die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl — größere Bewegungsflächen, breitere Türen, unterfahrbare Sanitärobjekte und mehr Fläche in Küche und Bad. Diese Unterscheidung hat unmittelbare Planungsfolgen, weil rollstuhlgerechte Wohnungen spürbar mehr Fläche benötigen. Wirtschaftlich sinnvoll ist es, die Grundstruktur von vornherein barrierefrei anzulegen: Türbreiten, Schachtlagen und Bewegungsflächen lassen sich später kaum noch ändern, Ausstattungsdetails dagegen schon.
Was von Anfang an mitgeplant werden sollte
- Ausreichende Türbreiten in allen Wohnungen, nicht nur den geforderten
- Schwellenlose Übergänge zu Balkon und Terrasse
- Bäder mit Reserve für spätere Nachrüstung von Haltegriffen
- Aufzug und stufenloser Weg von der Grundstücksgrenze bis zur Wohnung
- Ausreichend große Bewegungsflächen in Fluren und Erschließung
Häufige Fragen zum barrierefreien Bauen
Müssen alle Wohnungen barrierefrei sein?
Nein. Die Landesbauordnungen fordern einen bestimmten Anteil barrierefrei erreichbarer und nutzbarer Wohnungen. Die genaue Quote unterscheidet sich je Bundesland.
Was bedeutet die Kennzeichnung R in der DIN 18040-2?
Sie kennzeichnet die erhöhten Anforderungen für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Dazu zählen größere Bewegungsflächen, breitere Türen und unterfahrbare Sanitärobjekte.
Ist barrierefreies Bauen teurer?
Im Neubau fällt der Mehraufwand gering aus, wenn er von Anfang an eingeplant wird. Teuer wird es erst bei nachträglicher Anpassung im Bestand.
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