Nachhaltiges Bauen durch das Gebäudeenergiegesetz

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2045 ein klimaneutrales Deutschland zu garantieren. Dabei ist es notwendig, von fossilen Brennstoffen unabhängig zu werden und zu erneuerbaren Energien zu greifen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Gesetz für Erneuerbares Heizen bekannt, wird ab 2028 eine verbindliche Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für Heizungen vorgesehen.

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Gesetz zusammengefasst. Bei konkreten Fragen zu den Anforderungen für Ihre Immobilie stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

 

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik, das die energetischen Anforderungen an Gebäude regelt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint die bisher geltenden Vorschriften aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG).  Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung und zur Reduktion von CO₂-Emissionen.

 

Wichtige Regelungen des GEG

Das Gebäudeenergiegesetz fasst verschiedene Regelungen zusammen, die zuvor getrennt in der EnEV, dem EEWärmeG und dem EnEG enthalten waren. Dadurch soll eine einheitliche und einfachere Handhabung für Bauherren, Planer und Eigentümer ermöglicht werden.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV regelte bisher die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude, um den Energiebedarf für Heizung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser so gering wie möglich zu halten. Dabei wurden sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betrachtet, und es wurden Anforderungen an die Dämmung und die Effizienz der Heizungsanlagen gestellt.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das EEWärmeG verpflichtete Bauherren, den Wärmebedarf neuer Gebäude anteilig durch erneuerbare Energien zu decken. Dieses Wärmegesetz kann durch den Einsatz von Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse oder anderen erneuerbaren Technologien erfüllt werden.

Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das EnEG bildete die rechtliche Grundlage für die Energieeinsparverordnung und legte die Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudesektor fest. Ziel war es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und somit den Energieverbrauch insgesamt zu reduzieren.

 

Welche Anforderungen hat das GEG an Neubauten?

Um den Energieverbrauch im Gebäudebereich nachhaltig zu reduzieren, stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) strenge Anforderungen an Neubauten für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gleichermaßen. Alle ab 2023 neugebauten Gebäude müssen demnach den Anforderungen eines Niedrigstenergiehauses entsprechen, ergo einem Effizienzhaus 55. Konkret umfasst dies unter anderem folgende Anforderungen:

  • Niedrigstenergiegebäudestandard: Dieser Standard soll sicherstellen, dass Neubauten möglichst wenig Energie verbrauchen. Damit wird angestrebt, sowohl die CO2-Emissionen zu reduzieren als auch den Energieverbrauch deutlich zu senken.
  • Primärenergiebedarf und Gebäudehülle: Der Primärenergiebedarf definiert die Menge an Energie, die zum Kühlen, Beheizen, Belüften und zur Versorgung mit Warmwasser benötigt wird. Ein niedriger Primärenergiebedarf ist ein Indikator für die hohe Energieeffizienz eines Gebäudes.
  • Heizungen: Seit 2024 dürfen ausschließlich Heizungen, die mit mindestens 65 % von erneuerbaren Energien gespeist werden, installiert werden. Demnach sind Ölheizungen verboten und dürfen nur mit individuellen Ausnahmen genutzt werden.
  • Erneuerbare Energien: Bauherren sind verpflichtet, den Wärme- und Kältebedarf eines Neubaus zumindest teilweise durch erneuerbare Energien zu decken, etwa durch Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen.

Gerne beraten wir Sie umfassend zu den Möglichkeiten bei Neubauten. Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie beim Ausfüllen des notwendigen GEG-Nachweises oder für Anforderungen möglicher KFW-Förderungen.

 

Anforderungen an Bestandsgebäude durch das GEG

Zu betonen ist, dass bei bestehenden Gebäuden die energetische Qualität nicht verschlechtert werden darf. Im Gesetz sind einige Mindeststandards aufgeführt, welche bei Veränderungen oder Erneuerungen am Gebäude erfüllt werden müssen. Unter anderem betrifft dies folgende Maßnahmen:

  • Sanierungsmaßnahmen: Bei umfangreichen Sanierungen müssen die Maßnahmen energetischen Standards entsprechen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
  • Austauschpflicht für alte Heizungen: Öl-, Gas- und Kohle-Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden, sofern sie nicht bestimmten Ausnahmen unterliegen.
  • Energieausweise: Eigentümer müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes einen Energieausweis vorlegen, der die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert.

 

Innovationsklausel des Gebäudeenergiegesetzes

Das Gebäudeenergiegesetz bietet neben umfangreichen Richtlinien auch Flexibilität durch die sogenannte Innovationsklausel. Diese erlaubt es Bauherren, alternative Ansätze zur Erfüllung der energetischen Anforderungen zu nutzen, sofern diese nachweislich genauso effizient sind wie die vorgegebenen Maßnahmen. Die Innovationsklausel schafft somit Spielraum für den Einsatz neuer und innovativer Technologien, die möglicherweise nicht den Standardanforderungen entsprechen, aber dennoch zu einer vergleichbaren Energieeinsparung führen. Dadurch soll die Weiterentwicklung energieeffizienter Technologien gefördert und die Anwendung neuer Konzepte ermöglicht werden.

Beispiele für Innovationen bzw. alternative Vorschläge zur Erfüllung des GEG:

  • Verwendung von intelligenten Gebäudemanagementsystemen: Durch den Einsatz smarter Steuerungstechnologien können Energieverbrauch und Heizungsregelung optimiert werden, um den Energiebedarf zu senken.
  • Integration von innovativen Dämmmaterialien: Der Einsatz von neu entwickelten, hochleistungsfähigen Dämmstoffen wie Aerogelen oder Vakuumdämmplatten kann die Wärmedämmung verbessern und den Energieverbrauch minimieren.
  • Kombination verschiedener erneuerbarer Energien: Die Kombination von Solarthermie, Photovoltaik und Wärmepumpen in einem Hybrid-System kann eine besonders hohe Energieeffizienz erreichen und den Primärenergiebedarf deutlich senken.
  • Einsatz von Niedrigtemperatur-Heizsystemen: Innovative Heizsysteme, die mit sehr niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten, ermöglichen eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien und steigern die Gesamteffizienz des Gebäudes.
  • Grüne Fassaden und Dachbegrünung: Begrünte Fassaden oder Dächer verbessern die Dämmung des Gebäudes sowie das Mikroklima und fördern die Regenwassernutzung.

 

Finanzielle Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Bauherren und Eigentümern finanzielle Unterstützung, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen. Die Förderung umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden steigern. Dazu zählen unter anderem die Installation von Wärmepumpen, die Verbesserung der Wärmedämmung oder der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Durch die finanzielle Förderung sollen die Mehrkosten für energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen abgefedert werden, um den Anreiz für Bauherren und Eigentümer zu erhöhen, energieeffiziente Technologien zu nutzen und damit zum Klimaschutz beizutragen.

 

Chancen des Gebäudeenergiegesetzes für Immobilien

Das GEG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Bauweise in Deutschland. Es fasst die bisherigen Regelungen zusammen und schafft klare Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude. Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Förderung innovativer Technologien stehen dabei im Mittelpunkt. Für Bauherren und Eigentümer bietet das GEG sowohl Herausforderungen als auch Chancen, insbesondere in Hinblick auf Energieeinsparungen und Klimaschutz.

Sie planen die Sanierung oder Renovierung von Bestandsbauten oder möchten eine neue Immobilie errichten? Gerne beraten wir Sie umfassend zu den Anforderungen des GEGs und unterstützen Sie bei Anträgen, Förderungen und vielem mehr.

Wir freuen uns auf das Gespräch!

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